Die dreizehn G e b o t e
   

  

der Tischgesellschaft   „ D i e   S c h l e i c h e r “ 
gegründet im Jahre 1910 im Zeichen des Halleyschen Kometen.

Präambel
  

„Schleicher sein, das ist viel mehr als nur ein Mensch so nebenher!  Ein Schleicher ist ein Kamerad, der
Menschliches mit Frohsinn paart!“

Eins
   

Schleicher kann man nur einmal werden, wer einmal der Tischgesellschaft den Rücken gekehrt hat, kann
nicht mehr ein zweites Mal wiederaufgenommen werden.

Zwei
   

Die Neuaufnahme in den Stammtisch ist dann vollzogen, wenn nicht mehr als drei Gegenstimmen bei  einer Jahreshauptversammlung gegen den Neuaufzunehmenden stimmen. Es ist erwünscht, dass sich ein oder zwei langjährige Stammtischbrüder für den Neuaufzunehmenden verbürgen.
Der Neuaufzunehmende sollte durch einen oder zwei langjährige Stammtischbrüder eingeführt werden.
Zum gegenseitigen Kennenlernen wird etwa eine Zeit von einem Jahr eingeräumt. Danach sollte in einer
Generalversammlung darüber entschieden werden, ob der Neuaufzunehmende als „Verkehrsgast“
auf die Dauer von etwa zwei Jahren geführt werden kann.

Drei
  

Für die Tischgesellschaft gilt als Grundsatz die Pflege der Geselligkeit und Freundschaft untereinander.
Daraus erklärt sich, dass alle Stammtischler sich freundschaftlich duzen.

Vier
  

Ein sauberer persönlicher Lebenswandel und ein ausgeprägter Sinn für Humor und frohe Laune sind Voraus-
setzungen für die Aufnahme im Stammtisch. Das gleiche wird von den Familienangehörigen gewünscht.

Fünf
 

Es gehört zur echten Schleicherart, in allen Dingen des Lebens für einander mit Rat und Tat einzustehen und
nach außen hin das Ansehen der Tischgesellschaft zu wahren.

Sechs
  

Die Mitgliederzahl der Tischgesellschaft bleibt bis auf weiteres auf 40 Stammtischler beschränkt.
Beim Ableben eines Mitgliedes kann aus der Familie ein nächster Angehöriger zur Aufnahme vorgeschlagen werden.

Sieben
  
Als Wahrzeichen der Tischgesellschaft wird der „Halleysche Komet“ getragen. Er ist bei allen Veranstalt-
ungen der Schleicher sichtbar zu tragen. Die Verleihung erfolgt mit der Neuaufnahme.

Acht
 

Es ist Ehrensache jedes Stammtischbruders, die angesetzten Stammtischveranstaltungen zu besuchen und bei Vorbereitung und Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen nach besten Kräften mitzuhelfen.

Neun
 

Wer wiederholt und regelmäßig Schleicherzusammenkünfte nicht beachtet, verstößt gegen die guten Sitten des Stammtisches

Zehn
  

Politische Streitgespräche am Stammtisch sind verpönt. Die politische Betätigung außerhalb der Tischgesell-
schaft bleibt jedem unbenommen, gleich welcher Richtung die vertreten wird.

Elf
  

Es gehört zur Tradition der Schleicher, dass alljährlich zur Faschingszeit karnevalistische Veranstaltungen durchgeführt werden. Außerdem sollen nach Möglichkeit noch ein Tanzvergnügen, ein Sommerausflug und eine vorweihnachtliche Feier stattfinden. Zu Ehren eines Geburtstagsjubilars, der 65 Jahre alt wird und alle folgenden fünf Jahre, wird ein Lampionzug veranstaltet.
Ebenso bei goldener Hochzeit. Bei Silberhochzeit wird dem Jubilar ein Geschenkkorb überreicht.

Zwölf
 

Über alle in der Tischgesellschaft auftretenden gesellschaftlichen Störungen befindet  der Ältestenrat, der sich aus dem jeweiligen Vorstand und den zwei ältesten Mitgliedern zusammensetzt.

Dreizehn
 

Die letzte Ehre wird jedem Stammtischbruder durch gemeinsame Beteiligung am Begräbnis, Abstellen einer Musikkapelle und der Gedächtnisrede des Vorstandes erwiesen.
 

Schlussbemerkung


Diese dreizehn Gebote sollen alljährlich in der ersten Stammtischsitzung zur Verlesung gebracht werden.
 

Die Tischgesellschaft   „Die Schleicher“  

Neu gefasst im März 1983